Bundesverfassungsgericht
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesverfassungsgericht sowohl ein den anderen Bundesoberbehörden gleichgestelltes, unabhängiges Verfassungsgericht als auch das höchste Gericht auf Bundesebene. Es hat daher einen doppelten Status und eine doppelte Funktion.
Das Bundesverfassungsgericht hat einerseits die Befugnis, das durch die Verfassung geregelte politische Leben zu regeln, das es an den Vorgaben des Grundgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der individuellen Grundrechte jedes Bürgers auslegt. Insofern wurde dem Gericht als Hüter der deutschen Verfassung die grundlegende Ordnungshoheit über die Verfassung angesichts des gesellschaftlichen Wandels zugesprochen.
Andererseits ist das Gericht das höchste Gericht. In dieser Funktion nimmt es gegenüber allen anderen Gerichten eine Sonderstellung ein, da es die Befugnis hat, seine eigenen gerichtlichen Entscheidungen wieder aufzuheben. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind für Bundes- und Landesrecht rechtskräftig und rechtsverbindlich.