Medizinalcannabis

Medizinalcannabis wird unter medizinischer Aufsicht für den Einsatz bei bestimmten gesundheitlichen Beschwerden verwendet. Seit der Verabschiedung des Cannabis-als-Medizin-Gesetzes im März 2017 kann es in Deutschland per Betäubungsmitelrezept (BtM-Rezept) verordnet werden. Die Verwendung ist auf bestimmte medizinische Indikationen beschränkt. Medizinalcannabis ist nicht frei erhältlich und kann nur von einem Arzt verschrieben werden, wenn alle anderen Behandlungsoptionen ausgeschöpft sind und keine ausreichende Linderung erzielt wurde.