Cannabis-Kontrollgesetz

Das Cannabis-Kontrollgesetz (”CannKG”) ist ein am 20. März 2015 von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Deutschen Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf, der Erwachsenen einen legalen Zugang zu Cannabis zum Freizeitkonsum ermöglichen und gleichzeitig Jugendliche schützen soll. Der Gesetzentwurf hat in ganz Deutschland gemischte Reaktionen und eine umfassende Medienberichterstattung ausgelöst. Die Begründung der Grünen, warum ein solches Gesetz notwendig sei, ist das “vollständige scheitern” der aktuellen “Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis”.

Der Gesetzesentwurf enthält alle Dinge, die man für eine Neueinordnung von Cannabis in Deutschland bräuchte: Anbau, Verarbeitung, Abgabe, Jugendschutz… und natürlich der Steuersatz für Cannabisblüten und Haschisch/Extrakte werden in dem fast 70 Seiten umfassenden Dokument erwähnt.

Obwohl sich bei der Bundestagwahl 2019 alle an der Regierung beteiligten Parteien (SPD, FDP, B90/Die Grünen) einig waren, dass man Cannabis legalisieren sollte, gibt es bisher keinerlei Gesetzesänderungen, Cannabis ist in Deutschland nach wie vor nur für den Landwirtschaftlichen Betrieb (Nutzhanf) oder mit einer Verschreibung von einem Arzt (medizinisches Cannabis) legal, die sonstige Nutzung steht unter schweren Strafen, der Anbau und Verkauf werden meist sogar mit Haftstrafen geahndet.